02.07.2019
Sozial gefördeter Wohnraum soll nicht auf das Bevölkerungswachstum angerechnet werden

Der Bevölkerungszuwachs von bis zu 0,5% pro Jahr infolge der Errichtung von sozial geförderten Wohnraum wird nicht auf das jährliche Bevölkerungswachstum angerechnet.

Begründung:

Laut Seite 95 der Sitzungsvorlage gewährleisten die vorhandenen Bauflächen W1, W3, W4, M1 und M7 innerhalb von 5 Jahren geförderten Wohnraum für ca. 330 Personen. Damit wird die Vorgabe von 0,5% pro Jahr um 80 Personen überschritten.

Für Personen, die die Voraussetzung für den Anspruch auf geförderten Wohnraum nicht erfüllen, könnte somit mindestens 6 Jahre kein neuer Wohnraum ausgewiesen werden.